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Todesfall & Nachlass

Haushaltsauflösung nach einem Todesfall: Die Checkliste für Erben

Haushaltsauflösung nach einem Todesfall: Die Checkliste für Erben zu Dokumenten, Mietfristen, Erinnerungsstücken und der besenreinen Übergabe.

Von Sebastian D'Egidio31. Oktober 20266 Min. Lesezeit

Leerer, besenrein übergebener Wohnraum nach einer Haushaltsauflösung in Kempten

Wenn ein Elternteil oder ein naher Angehöriger stirbt, kommt zur Trauer schnell eine lange Liste an Aufgaben. Eine davon ist die Wohnung oder das Haus, das geräumt werden muss, oft unter Zeitdruck und neben Beruf und Familie. Diese Checkliste hilft Ihnen, die Schritte in eine sinnvolle Reihenfolge zu bringen.

Die ersten Tage: Was jetzt wirklich wichtig ist

In den ersten Tagen nach einem Todesfall muss die Haushaltsauflösung noch nicht beginnen. Wichtiger ist, die Wohnung zu sichern und einen Überblick zu bekommen. Niemand erwartet, dass Sie in der ersten Woche Schränke ausräumen.

  • Wohnung sichern: Fenster schließen, Heizung auf eine niedrige Stufe stellen, Kühlschrank leeren und verderbliche Lebensmittel entsorgen.
  • Schlüssel klären: Notieren Sie, wer einen Schlüssel hat, und geben Sie nicht leichtfertig weitere Schlüssel heraus.
  • Post im Blick behalten: Rechnungen, Verträge und Behördenschreiben kommen weiter an der alten Adresse an. Leeren Sie den Briefkasten regelmäßig oder lassen Sie die Post umleiten.
  • Nichts voreilig wegwerfen: Solange nicht klar ist, wer erbt und was vorhanden ist, sollte nichts entsorgt oder verschenkt werden.

Dokumente und Unterlagen sichern

Bevor das erste Möbelstück die Wohnung verlässt, sollten alle wichtigen Unterlagen gefunden und an einem Ort gesammelt sein. Viele ältere Menschen bewahren Papiere an mehreren Stellen auf: im Schreibtisch, im Wäscheschrank, in Ordnern im Keller oder in Umschlägen zwischen Büchern.

Suchen Sie gezielt nach diesen Unterlagen:

  • Testament, Erbvertrag und Vollmachten
  • Personalausweis, Reisepass, Geburts- und Heiratsurkunde
  • Kontoauszüge, Sparbücher und Depotunterlagen
  • Versicherungspolicen, Rentenbescheide und laufende Verträge wie Strom, Telefon oder Abonnements
  • Mietvertrag oder Unterlagen zum Grundbuch
  • Fahrzeugpapiere und Ersatzschlüssel

Bei Besichtigungen sehen wir häufig, dass Angehörige schon vieles weggeräumt haben und erst danach merken, dass ein wichtiger Ordner fehlt. Wenn uns bei der Räumung Dokumente, Fotos oder Bargeld begegnen, legen wir sie beiseite und geben sie Ihnen. Trotzdem ist es besser, wenn Sie die wichtigsten Unterlagen vorher selbst sichern.

Mietwohnung oder Eigentum: Fristen im Blick behalten

Wie viel Zeit Sie haben, hängt vor allem davon ab, ob der Verstorbene zur Miete gewohnt hat. Bei einem Eigenheim drängt meist niemand, auch wenn laufende Kosten wie Strom, Heizung und Versicherung weiterlaufen. Bei einer Mietwohnung läuft dagegen die Miete weiter, bis das Mietverhältnis endet und die Wohnung zurückgegeben ist.

Nehmen Sie deshalb früh Kontakt mit dem Vermieter auf. Viele Vermieter sind verständnisvoll, wenn sie wissen, wie es weitergeht und bis wann die Wohnung frei ist. Welche Kündigungsfristen für Erben in der Regel gelten und worauf Sie achten sollten, erklären wir im Ratgeber Mietwohnung eines Verstorbenen kündigen. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung; in Zweifelsfällen hilft ein Anwalt oder Notar weiter.

Wertsachen und Erinnerungsstücke: Erst sichten, dann entscheiden

Der schwierigste Teil ist oft nicht die körperliche Arbeit, sondern die Frage, was bleiben soll. Nehmen Sie sich dafür bewusst Zeit, am besten gemeinsam mit den anderen Erben. So vermeiden Sie spätere Diskussionen darüber, wer was bekommen hat.

  1. Erinnerungsstücke herausnehmen: Fotoalben, Briefe, Schmuck und kleine Gegenstände mit persönlicher Bedeutung.
  2. Wertvolles prüfen: Gut erhaltene Möbel, Uhren, Sammlungen oder Werkzeug können noch einen Wert haben.
  3. Aufteilen und festhalten: Notieren Sie kurz, wer welche Stücke mitnimmt.
  4. Den Rest freigeben: Alles, was niemand haben möchte, kann in die Räumung gehen.

Ausführliche Hilfe für diese Entscheidungen finden Sie in unserem Beitrag Nachlass sichten: aufheben, verkaufen oder entsorgen.

Selbst räumen oder einen Fachbetrieb beauftragen?

Viele Familien überlegen zuerst, die Wohnung selbst auszuräumen. Das kann funktionieren, wenn die Wohnung klein ist, mehrere Helfer Zeit haben und ein Transporter zur Verfügung steht. Unterschätzt werden fast immer der Keller, der Dachboden, die Garage und die Frage, wohin mit all den Dingen.

Ein Fachbetrieb ist vor allem dann sinnvoll, wenn:

  • die Erben weit entfernt wohnen oder beruflich stark eingebunden sind,
  • ein ganzes Haus mit Keller, Dachboden und Nebengebäuden geräumt werden muss,
  • der Vermieter einen festen Übergabetermin erwartet,
  • die emotionale Belastung zu groß ist, um jedes Teil selbst in die Hand zu nehmen.

Bei unseren Aufträgen sind typischerweise 4 Mitarbeiter mit 2 Firmenfahrzeugen im Einsatz, eine Wohnung oder ein Haus ist meist in 1 bis 2 Werktagen geräumt. Wir trennen vor Ort nach Glas, Porzellan, Kleidung, Restmüll, Sondermüll und Bauschutt und entsorgen über zertifizierte Entsorgungsbetriebe im Allgäu. Mehr zum Ablauf lesen Sie auf unseren Seiten zur Wohnungsräumung nach einem Todesfall und zur Nachlassauflösung.

So läuft es bei uns ab: Besichtigung, Festpreis, Übergabe

Wenn Sie sich für einen Fachbetrieb entscheiden, sollte der Ablauf klar und planbar sein. Bei uns sieht er so aus:

  1. Anfrage: per Telefon, WhatsApp oder E-Mail. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden zurück.
  2. Kostenlose Besichtigung: Wir sehen uns die Räume vor Ort an, unverbindlich.
  3. Schriftliches Festpreis-Angebot: mit Leistungsbeschreibung. Bleibt der Leistungsumfang gleich, bleibt auch der Preis.
  4. Räumung: zum vereinbarten Termin, inklusive getrennter Entsorgung.
  5. Besenreine Übergabe: Die Räume sind leer und gefegt, bereit für Vermieter, Makler oder Käufer.

Wir arbeiten von Kaufbeuren aus im gesamten Allgäu und Unterallgäu, zum Beispiel bei einer Haushaltsauflösung in Kaufbeuren oder einer Entrümpelung in Kempten.

Häufige Fragen

Wie schnell muss die Wohnung nach einem Todesfall geräumt werden?

Eine allgemeine Frist für die Räumung gibt es in der Regel nicht. Bei Mietwohnungen hängt der Zeitplan davon ab, wann das Mietverhältnis endet. Bis dahin sollte die Wohnung geräumt und übergeben sein, sonst entstehen weitere Mietkosten.

Was kostet eine Haushaltsauflösung nach einem Todesfall?

Viele Haushaltsauflösungen liegen bei uns ungefähr zwischen 25 und 45 € pro m² netto. Füllstand, Stockwerk, Laufwege, Keller und Dachboden beeinflussen den Preis, je nach Entfernung kommt eine An- und Abfahrtspauschale hinzu. Rechenbeispiele finden Sie in unserem Ratgeber zu den Entrümpelungskosten, den verbindlichen Festpreis nach der Besichtigung.

Muss ich bei der Räumung dabei sein?

In der Regel nicht. Viele Erben wohnen nicht in der Nähe. Wichtig ist, dass vor der Räumung klar ist, was in der Wohnung bleiben soll und wer den Schlüssel übergibt.

Was passiert mit Möbeln, die noch gut erhalten sind?

Gut erhaltene Möbel und Gegenstände kaufen wir an und verrechnen den Wert mit dem Preis, allerdings nicht alles. Wir haben ein eigenes Lager mit Warenverkauf. Was keinen Wert mehr hat, wird getrennt und fachgerecht entsorgt.

Wir nehmen Ihnen die Räumung ab

Sie müssen das nicht allein schaffen. Vereinbaren Sie eine kostenlose und unverbindliche Besichtigung, danach erhalten Sie von uns ein schriftliches Festpreis-Angebot. Schreiben Sie uns über unsere Kontaktseite oder rufen Sie uns an unter 08341 9343490, Montag bis Samstag von 7 bis 20 Uhr.

Kostenlose Besichtigung

Sie möchten wissen, was es bei Ihnen kostet?

Sebastian oder Thomas schaut sich Ihr Objekt kostenlos und unverbindlich an. Danach erhalten Sie ein klares Festpreis-Angebot.

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