Die Wohnung muss geräumt werden, und schnell stellt sich die Frage, wer die Rechnung bezahlt. Unter Geschwistern, mit dem Vermieter oder nach einer Ausschlagung des Erbes ist das nicht immer sofort klar. Hier finden Sie einen Überblick über die typischen Situationen und darüber, wie Sie die Kosten im Rahmen halten.
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zum Erbrecht wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder Notar.
Grundsatz: Die Erben zahlen aus dem Nachlass
In der Regel tragen die Erben die Kosten einer Haushaltsauflösung. Mit dem Erbe gehen nicht nur Vermögen und Gegenstände auf sie über, sondern auch Verpflichtungen, etwa ein laufender Mietvertrag oder die Pflicht, eine Mietwohnung geräumt zurückzugeben.
Bezahlt wird die Räumung meist aus dem Nachlass, also aus dem Geld, das der Verstorbene hinterlassen hat. Reicht das Guthaben auf dem Konto, ist die Frage schnell gelöst. Schwieriger wird es, wenn kaum Vermögen vorhanden ist oder mehrere Personen erben.
Erbengemeinschaft: Wer beauftragt, wer zahlt?
Erben mehrere Personen, etwa Geschwister, bilden sie in der Regel eine Erbengemeinschaft. Die Kosten der Haushaltsauflösung werden dann meist nach den Erbanteilen getragen, sofern die Erben nichts anderes vereinbaren. In der Praxis beauftragt oft eine Person die Räumung im Namen aller.
Damit es später keinen Streit gibt, empfehlen wir:
- vorab schriftlich festhalten, wer den Auftrag erteilt und wie die Kosten verteilt werden,
- das Festpreis-Angebot an alle Erben weitergeben, bevor Sie zusagen,
- gemeinsam festlegen, welche Gegenstände vorher herausgenommen werden,
- die Rechnung möglichst vom Konto des Verstorbenen oder einem gemeinsamen Nachlasskonto begleichen.
Ein schriftliches Angebot mit klarer Leistungsbeschreibung hilft hier sehr. Jeder kann nachlesen, was gemacht wird und was es kostet. Bleibt der Leistungsumfang gleich, bleibt bei uns auch der Festpreis.
Erbe ausgeschlagen: Wer zahlt dann?
Wer ein Erbe wirksam ausschlägt, wird in der Regel nicht Erbe und muss die Haushaltsauflösung dann auch nicht bezahlen. Das Erbe geht an die nächsten Erben in der Reihe über. Schlagen alle aus, erbt am Ende in der Regel der Staat, und häufig wird ein Nachlasspfleger eingesetzt, der sich um die Abwicklung kümmert.
Wichtig: Wer vor einer möglichen Ausschlagung schon Dinge aus der Wohnung mitnimmt oder eine Räumung beauftragt, sollte sich vorher beraten lassen. Was in dieser Situation zu beachten ist, lesen Sie im Ratgeber Erbe ausgeschlagen: Wer räumt dann die Wohnung?
Mietwohnung oder Eigentum: Was sich ändert
Mietwohnung
Bei einer Mietwohnung treten in der Regel die Erben in den Mietvertrag ein. Sie schulden die Miete bis zum Ende des Mietverhältnisses und müssen die Wohnung geräumt zurückgeben. Je länger die Räumung dauert, desto mehr Miete fällt an. Eine schnelle Planung lohnt sich deshalb oft auch finanziell.
Gibt es keine Erben oder haben alle ausgeschlagen, steht der Vermieter vor einer vollen Wohnung. Er darf dann in der Regel nicht einfach selbst räumen, sondern muss den rechtlichen Weg gehen, etwa über einen Nachlasspfleger. Ob er seine Kosten am Ende aus dem Nachlass erstattet bekommt, hängt davon ab, wie viel Vermögen vorhanden ist.
Eigentum
Bei einem geerbten Haus oder einer Eigentumswohnung gibt es keinen Vermieter, der drängt. Die Räumungskosten tragen auch hier die Erben. Soll die Immobilie verkauft werden, ist es meist sinnvoll, vorher zu räumen, weil Interessenten leere Räume besser beurteilen können. Viele Erbengemeinschaften vereinbaren, die Räumungskosten aus dem späteren Verkaufserlös auszugleichen.
Was kostet eine Haushaltsauflösung, und wie lassen sich Kosten senken?
Viele Haushaltsauflösungen liegen bei uns ungefähr zwischen 25 und 45 € pro m² netto. Je nach Füllstand, Stockwerk, Laufwegen, Parkmöglichkeit, Keller und Dachboden, Demontage und Zusatzleistungen kann es auch mehr sein. Je nach Entfernung kommt eine An- und Abfahrtspauschale hinzu, die vorab im Angebot steht. Bei Messie-Wohnungen und stark belasteten Objekten nennen wir einen Preis nur nach Besichtigung.
Konkrete Rechenbeispiele finden Sie in unserem Ratgeber zu den Entrümpelungskosten. Diese Punkte helfen, die Kosten im Rahmen zu halten:
- Wertanrechnung nutzen: Gut erhaltene Möbel und Gegenstände kaufen wir an und verrechnen sie mit dem Preis. Das gilt nicht für alles, kann die Rechnung aber senken.
- Vorher selbst aussortieren: Was die Familie behalten möchte, sollte vor dem Termin herausgenommen sein.
- Leistungsumfang klar festlegen: Sollen nur Möbel raus, oder auch Teppiche, Küche und Lampen? Je klarer der Auftrag, desto genauer das Angebot.
- Mietzeit im Blick behalten: Eine zügige Räumung spart bei Mietwohnungen oft eine weitere Monatsmiete.
Wie eine komplette Haushaltsauflösung bei uns abläuft und was bei einer Nachlassauflösung dazugehört, erfahren Sie auf den jeweiligen Leistungsseiten. Wir sind im gesamten Allgäu und Unterallgäu unterwegs, unter anderem in Kaufbeuren, Kempten, Memmingen, Landsberg am Lech, Bad Wörishofen, Buchloe, Mindelheim, Marktoberdorf und Füssen. Informationen zur Haushaltsauflösung in Memmingen und zu unseren Leistungen in Landsberg am Lech finden Sie auf den Ortsseiten.
Häufige Fragen
Muss ich als Erbe die Haushaltsauflösung aus eigener Tasche zahlen?
In der Regel wird die Räumung aus dem Nachlass bezahlt. Reicht der Nachlass nicht aus, kann es sein, dass die Erben die Kosten selbst tragen müssen. Ob und wie sich die Haftung auf den Nachlass beschränken lässt, sollten Sie im Einzelfall rechtlich prüfen lassen.
Zahlt der Vermieter, wenn es keine Erben gibt?
Der Vermieter muss die Räumung dann oft zunächst selbst organisieren und vorfinanzieren. Ob er die Kosten später aus dem Nachlass zurückbekommt, hängt vom vorhandenen Vermögen ab. Hier ist eine rechtliche Beratung sinnvoll.
Kann der Wert der Möbel die Kosten komplett decken?
Davon sollten Sie nicht ausgehen. Gut erhaltene Möbel und Gegenstände senken den Preis, aber vieles in einem Haushalt hat keinen Wiederverkaufswert mehr. Bei der Besichtigung sagen wir Ihnen ehrlich, was wir anrechnen können.
Wann bekomme ich einen verbindlichen Preis?
Nach der kostenlosen Besichtigung erhalten Sie ein schriftliches Festpreis-Angebot mit Leistungsbeschreibung. Auf Anfragen melden wir uns innerhalb von 24 Stunden zurück.
Klarheit vor dem Auftrag
Bevor Sie in der Familie über Kosten diskutieren, hilft eine feste Zahl. Vereinbaren Sie eine kostenlose Besichtigung, danach wissen alle Beteiligten, womit sie rechnen können. Nutzen Sie unsere Kontaktseite oder rufen Sie uns an unter 08341 9343490.