Ein Angehöriger ist gestorben, und neben der Trauer liegt plötzlich ein Mietvertrag auf dem Tisch. Die Miete wird weiter abgebucht, der Vermieter fragt nach, und Sie wissen nicht genau, welche Fristen jetzt gelten. Hier finden Sie einen ruhigen Überblick über die Kündigung und darüber, wie Sie die Räumung so planen, dass keine unnötigen Kosten entstehen.
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall kommt es auf Ihren Mietvertrag und Ihre Situation an. Lassen Sie sich im Zweifel vom Mieterverein oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt beraten.
Was mit dem Mietvertrag nach dem Tod passiert
Ein Mietverhältnis endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Der Vertrag läuft zunächst weiter, und damit auch die Pflicht, Miete und Nebenkosten zu zahlen. Wer genau in den Vertrag eintritt, hängt davon ab, wer mit der verstorbenen Person in der Wohnung gelebt hat.
Haben Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder oder andere Haushaltsangehörige mit in der Wohnung gewohnt, können diese in der Regel in das Mietverhältnis eintreten oder es fortsetzen. Lebte die verstorbene Person allein, geht das Mietverhältnis in der Regel auf die Erben über. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sie bestimmt, wer kündigen darf und welche Frist läuft.
Das Sonderkündigungsrecht der Erben nach § 564 BGB
Für Erben sieht das Gesetz ein außerordentliches Kündigungsrecht vor, geregelt in § 564 BGB. Es gilt in der Regel dann, wenn niemand in das Mietverhältnis eingetreten ist oder es fortsetzt. Die Erben können dann außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, auch wenn im Mietvertrag eine längere Frist oder ein Kündigungsausschluss vereinbart war.
Die Monatsfrist im Blick behalten
Entscheidend ist der Zeitpunkt: Die Kündigung muss in der Regel innerhalb eines Monats erklärt werden, nachdem die Erben vom Tod erfahren haben und davon, dass kein Eintritt in das Mietverhältnis und keine Fortsetzung erfolgt. Wird diese Monatsfrist verpasst, bleibt meist nur die ordentliche Kündigung nach dem Mietvertrag. Die gesetzliche Kündigungsfrist selbst beträgt in der Regel knapp drei Monate.
So sollte die Kündigung aussehen
- Schriftlich und mit eigenhändiger Unterschrift, nicht per E-Mail oder WhatsApp.
- Bei mehreren Erben unterschreiben in der Regel alle Mitglieder der Erbengemeinschaft gemeinsam.
- Kopie der Sterbeurkunde beilegen, und wenn vorhanden einen Nachweis über die Erbenstellung.
- Zustellung so wählen, dass Sie den Zugang belegen können, etwa per Einwurfeinschreiben oder persönlich gegen Empfangsbestätigung.
- Um einen Termin für die Wohnungsübergabe bitten und nach den Erwartungen an den Übergabezustand fragen.
Wenn die Erbschaft noch unklar ist oder Sie überlegen, das Erbe auszuschlagen, sollten Sie vor der Kündigung unbedingt fachlichen Rat einholen. Auch das Ausräumen der Wohnung kann in so einer Lage eine Rolle spielen.
Die Miete läuft weiter: Räumung früh planen
Bis zum Ende der Kündigungsfrist fällt Monat für Monat Miete an. Das ist der Hauptgrund, warum sich eine zügige Planung lohnt. Wer die Räumung früh terminiert, kann die Wohnung oft schon vor Fristende übergeben. Manche Vermieter sind dann bereit, einen Aufhebungsvertrag zu schließen oder früher neu zu vermieten. Einen Anspruch darauf gibt es nicht, aber fragen lohnt sich.
Unsere Checkliste für die Haushaltsauflösung nach einem Todesfall hilft Ihnen, die ersten Wochen zu ordnen: Dokumente sichern, Verträge kündigen, Erinnerungsstücke herausnehmen. Erst danach sollte die eigentliche Räumung beginnen.
Bei Besichtigungen sehen wir häufig, dass Angehörige viel Zeit verlieren, weil sie die Wohnung neben Beruf und Familie Stück für Stück selbst ausräumen wollen. Das ist völlig verständlich. Wenn die Kündigungsfrist aber schon läuft, kann eine professionelle Wohnungsräumung nach einem Todesfall Ihnen mehrere Monatsmieten und viele Wochenenden ersparen.
Übergabezustand, Schönheitsreparaturen und Kaution
Welchen Zustand die Wohnung bei der Rückgabe haben muss, steht im Mietvertrag. Die Erben übernehmen in der Regel die Pflichten, die auch die verstorbene Person gehabt hätte. Das heißt zunächst: Die Wohnung muss geräumt und die Schlüssel müssen vollständig zurückgegeben werden.
Besenrein oder renoviert?
Häufig ist eine besenreine Übergabe vereinbart. Was das genau bedeutet und wo die Grenze zur Grundreinigung liegt, erklären wir im Artikel Besenrein übergeben: Was das wirklich heißt. Ob zusätzlich Schönheitsreparaturen wie Streichen fällig sind, hängt von der Formulierung im Vertrag ab. Nicht jede Klausel ist wirksam. Lassen Sie den Vertrag im Zweifel prüfen, bevor Sie Malerarbeiten beauftragen.
Was mit der Kaution passiert
Die Mietkaution gehört zum Nachlass. Nach der Übergabe rechnet der Vermieter ab und darf berechtigte Forderungen, etwa offene Nebenkosten oder Schäden, in der Regel mit der Kaution verrechnen. Ein sauberes Übergabeprotokoll mit Fotos schützt Sie vor späteren Diskussionen. Bestehen Sie darauf, dass das Protokoll von beiden Seiten unterschrieben wird.
Wie Platzwerk Sie bei der Räumung unterstützt
Wir räumen Mietwohnungen nach einem Todesfall vollständig und übergeben sie besenrein. Das läuft bei uns so ab:
- Sie melden sich telefonisch, per WhatsApp oder über das Kontaktformular. Innerhalb von 24 Stunden bekommen Sie eine Rückmeldung.
- Thomas Neidhardt kommt zu einer kostenlosen, unverbindlichen Besichtigung in die Wohnung.
- Sie erhalten ein schriftliches Festpreis-Angebot mit Leistungsbeschreibung. Bleibt der Umfang gleich, bleibt der Preis.
- Unser Team räumt, sortiert und entsorgt getrennt über zertifizierte Entsorgungsbetriebe im Allgäu. Eine Wohnung schaffen wir meist in ein bis zwei Werktagen.
- Die Wohnung wird besenrein übergeben, auf Wunsch direkt an den Vermieter.
Gut erhaltene Möbel und Gegenstände kaufen wir an und verrechnen sie mit dem Preis. Nicht alles hat einen Wiederverkaufswert, aber jeder angerechnete Betrag senkt Ihre Kosten. Verlangt der Mietvertrag mehr als eine besenreine Übergabe, übernehmen wir nach Absprache auch Tapetenentfernung, kleinere Malerarbeiten, das Verspachteln von Löchern und eine Grundreinigung. Mehr zum Ablauf lesen Sie auf unserer Seite zur Wohnungsräumung.
Wir sind von Kaufbeuren aus im gesamten Allgäu unterwegs, unter anderem in Kaufbeuren, Kempten, Memmingen, Landsberg am Lech, Bad Wörishofen, Buchloe, Mindelheim, Marktoberdorf und Füssen. Wenn die Wohnung zum Beispiel im Oberallgäu liegt, finden Sie alles Wichtige zur Entrümpelung in Kempten auf der passenden Ortsseite.
Häufige Fragen
Müssen die Erben die Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist zahlen?
In der Regel ja. Die Miete gehört zu den Verbindlichkeiten, die aus dem Nachlass zu begleichen sind. Eine frühere Übergabe kann helfen, wenn sich der Vermieter auf eine einvernehmliche Lösung einlässt.
Was ist, wenn ich die Monatsfrist für das Sonderkündigungsrecht verpasst habe?
Dann bleibt meist nur die ordentliche Kündigung nach den Regeln des Mietvertrags. Sprechen Sie offen mit dem Vermieter. Oft lässt sich trotzdem ein früherer Auszugstermin vereinbaren, wenn die Wohnung schnell leer ist.
Darf ich die Wohnung schon vor der Kündigung räumen lassen?
Wenn Sie Erbe sind und das Erbe annehmen wollen, spricht in der Regel nichts dagegen. Sind Sie unsicher, ob Sie das Erbe annehmen, holen Sie vorher rechtlichen Rat ein. Das eigenmächtige Verwerten des Nachlasses kann als Annahme gewertet werden.
Wie schnell kann Platzwerk eine Wohnung räumen?
Nach der Besichtigung und Ihrer Zusage planen wir den Termin so zügig wie möglich ein. Die Räumung selbst dauert bei einer Wohnung meist ein bis zwei Werktage.
Kostenlose Besichtigung vereinbaren
Je früher die Räumung geplant ist, desto weniger Monatsmieten fallen an. Vereinbaren Sie eine kostenlose Besichtigung, und Sie haben innerhalb kurzer Zeit ein schriftliches Festpreis-Angebot in der Hand. Schreiben Sie uns über das Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter 08341 9343490, Montag bis Samstag von 7 bis 20 Uhr.